Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 EnEV2014
EnEV 2014
Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle zehn Jahre eine energetische Inspektion durchzuführen.
Zur energetischen Inspektion gehört:
- Sichtprüfung der Anlage auf Schäden und Abnutzung
- Prüfung der Anlagendokumentation
- Prüfung der Wartungsprotokolle auf Vollständigkeit
- Bewertung der Anlagenkomponenten hinsichtlich ihrer Effizienz
- Ermittlung aussagekräftiger Kennwerte
- Ermittlung der aktuell vorhandenen Luftwechsel-, Kühl- und Heizbedarf aufgrund der Bauweise
- Bewertung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage im Verhältnis zum realen Bedarf
- Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlage
- bei Bedarf komplette Vermessung der Anlage