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Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 EnEV2014

EnEV 2014

Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle zehn Jahre eine energetische Inspektion durchzuführen.
Zur energetischen Inspektion gehört:

- Sichtprüfung der Anlage auf Schäden und Abnutzung

- Prüfung der Anlagendokumentation

- Prüfung der Wartungsprotokolle auf Vollständigkeit

- Bewertung der Anlagenkomponenten hinsichtlich ihrer Effizienz

- Ermittlung aussagekräftiger Kennwerte

- Ermittlung der aktuell vorhandenen Luftwechsel-, Kühl- und Heizbedarf aufgrund der Bauweise

- Bewertung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage im Verhältnis zum realen Bedarf

- Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlage

- bei Bedarf komplette Vermessung der Anlage 

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